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Termine Wichtig!
Wichtige Information zur Terminvergabe ab dem 01.10.26
Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,
nachdem das Spargesetz so vom Bundestag beschlossen wurde, kommt es ab dem 01.01.27 in unserer Praxis zu einer deutlichen Einschränkung u.a. der Gastroskopiekapazitäten für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten (GKV) um ca. 60 %. Da auch die Coloskopien wieder budgetiert werden sollen, wird hier auch mit einer Verknappung eintreten. Die Termine werden für 5 Monate im voraus vergeben, so dass bei der Terminvergabe nach unserem Sommerurlaub ab 17.08.26 schon ein reduziertes Terminangebot besteht.
Grund hierfür ist eine politische Entscheidung: Die Abschaffung der Vergütung außerhalb des Budgets für zusätzliche Termine im Rahmen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes (TSVG) und der Hausarztvermittlungsfälle.
Da mein gesamtes Budget für 3 Monate u.a. für die Gastroskopien regelmäßig bereits nach 4 Wochen ausgeschöpft ist, hatte diese Vergütungsregelung bislang ermöglicht, dass wir zusätzliche Termine, kurzfristige Behandlungen und die Versorgung neuer Patientinnen und Patienten überhaupt anbieten konnten. Mit deren Wegfall wird bewusst in Kauf genommen, dass genau diese Versorgungsangebote nicht mehr wirtschaftlich* tragfähig sind. Daher werden die Praxiszeiten für die kassenärztliche Versorgung dem vorgegeben Budget angepasst werden müssen, mit in Folge verlängerten Wartezeiten. Als Ausgleich wird die Selbstzahler- und Privatsprechstunde ausgebaut werden.
Das bedeutet konkret für Sie als normaler Kassenpatient:
· deutlich weniger verfügbare Termine
· längere Wartezeiten
· eingeschränkte Möglichkeit zur kurzfristigen Abklärung
· erschwerter Zugang für neue Patientinnen und Patienten
Diese Entwicklung ist keine Folge von Personalmangel oder organisatorischen Problemen, sondern eine direkte Konsequenz gesundheitspolitischer Entscheidungen, die an der Versorgungsrealität vorbeigehen.
Es ist nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet funktionierende Strukturen zur Verbesserung der Patientenversorgung wieder abgeschafft werden – mit der absehbaren Folge, dass sich die Versorgung verschlechtert und eine 3‑Klassenmedizin erzwungen wird. Privatpatienten, Selbstzahler- oder Kassenpatienten, die die Kostenerstattung in der GKV gewählt haben, werden nicht auf das Budget angerechnet, so dass diese Termine nicht durch das Budget beschränkt sind und weiterhin wie zuvor vergeben werden können.
Die Verantwortung für diese Entwicklung liegt nicht bei den behandelnden Ärztinnen und Ärzten, sondern bei den politischen Entscheidungsträgern, die diese Rahmenbedingungen geschaffen haben.
Unsere Praxis wird weiterhin alles tun, um medizinisch notwendige Behandlungen sicherzustellen. Dennoch müssen wir die Terminvergabe an die neuen wirtschaftlichen Realitäten anpassen.
Wir bitten um Ihr Verständnis – und darum, diese Entwicklung auch kritisch zu hinterfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gastroenterologische Schwerpunktpraxis Elmshorn
*Eine nicht wirtschaftliche Praxis ist pleite und muss meist früher als später schließen!